04.12.2013 Neue Förderrichtlinien des Landes Kärnten für 2014

Am 3.12.2013 wurden im Kärntner Landtag die neuen Richtlinien für die Alternativenergieförderung "Erneuerbare Wärme" des Landes Känten für 2014 beschlossen. Diese Richtlinie tritt mit 1.1.2014 in Kraft und ist bis 31.12.2014 gültig. Dabei gibt es auch einige Maßnahmen die ab dem 1.1.2014 nicht mehr gefördert werden:

  • energieeffiziente Heizungsumwälzpumpen
  •  Wärmepumpen zur Raumheizung

 

In einigen Bereichen gab es Änderungen:

  • Thermische Solaranlagen: für die Errichtung wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 40% (bisher 50%) der anerkennbaren Kosten gewährt.
  • Holzheizungsanlagen: der Umstieg von einer Öl- bzw. Gaszentralheizung oder Stromheizung wird nicht mehr gefördert (keine zusätzliche Förderung in Höhe von € 600,-) und Entfall der kW-bezogenen Förderung
  • Fernwärmeanschlussförderung: Entfall der Grundförderung bei Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung

 

Die neuen Richtlinien im Detail sowie die aktuellen Formulare für 2014:

 

ACHTUNG!
Für Förderwerber, die die Förderanträge fristgerecht bis zum 31.12.2013 bei der Förderstelle einreichen, gelten die Richtlinien 2013!!

Bei Rückfragen steht Ihnen Stefan Süssenbacher vom Land Kärnten gerne zur Verfügung unter Email: stefan.suessenbacher@ktn.gv.at oder Telefon: 050 536 18213!

 


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