08.03.2016 Aktuelle FörderinfosDie e5-Gemeinde Kötschach-Mauthen informiert über aktuelle Förderungen zu Sanierungen und erneuerbaren Energien.SANIERUNGSSCHECK - Im Rahmen des Sanierungsschecks können (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses einen Förderungsantrag einreichen. Bei mehrgeschossigem Wohnbau gelten besondere Förderungskriterien. Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Sonderförderung für nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte. Die Förderhöhe beträgt je nach Sanierungsprojekt bis zu € 8.000,- jedoch maximal 10% der Kosten. Näheres zu der Förderung finden Sie hier und hier SOLARANLAGEN - Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2002). Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes gilt eine Förderpauschale von € 1.500,-. Die Förderung für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung beträgt € 750,-. Näheres zu der Förderung finden Sie hier PHOTOVOLTAIK - Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Neben Einzelanlagen sind auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt € 275,- /kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen € 375,-/kW. Zusätzlich gibt es ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft! Näheres zu der Förderung finden Sie hier HOLZHEIZUNGEN - Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte sowie Pelletkaminöfen die den Einsatz von fossilen Energien ersetzen oder reduzieren und neue Anlagen unter gewissen Voraussetzungen. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Die Förderungspauschale für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, beträgt € 2.000,-. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2002) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von € 800,- gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von € 500,-. Näheres zu der Förderung finden Sie hier Zur Ergänzung zum Artikel über aktuelle Förderungen siehe Homepages untenstehend: Förderung Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe (Informationen unter: www.pv.klimafonds.gv.at) Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft (Informationen unter: https://www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2016/photovoltaik-in-der-land-und-forstwirtschaft-2/) Förderung Holzheizungen (Informationen unter: https://www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2016/holzheizungen-2/)
|